Es empfiehlt sich dringend, unter zahnärztlicher Aufsicht zu bleichen. Zuerst muss nämlich abgeklärt werden, ob die Zähne für die Prozedur überhaupt geeignet sind. Der Zahnarzt muss sie auf Karies, feinste Risse im Schmelz, defekte Füllungsränder oder freiliegende Zahnhälse kontrollieren. Nur bei gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollte gebleicht werden. Wir weisen auch auf die Grenzen des Machbaren hin – schnee-weiße Zähne bekommt nun mal nicht jeder. Und Kronen, Brücken und Füllungen lassen sich in der Farbe nicht durch das Bleichmittel beeinflussen. Zudem könnte nicht angemessene Durchführung durch Laien zu Zahnfleischverätzungen , Schmerzen und vor allem zu kaum sichtbaren Ergebnissen führen. Die Produkte, die frei verkäuflich sind, haben nämlich einen deutlich geringeren Wirkstoffanteil in Prozent. (%) Des Weiteren hält ein professionell durchgeführtes Bleaching deutlich länger.