Amalgam ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung für Kariesdefekte im Seitenzahnbereich das Füllungsmaterial der Wahl. Und: Gesundheitlich unbedenklich. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zum Übereinkommen von Minamata durch den Bundesrat hin.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Amalgam ist der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird in den allermeisten Fällen problemlos vertragen. Die Aufnahme von Quecksilber entspricht in etwa der Größenordnung der Quecksilberbelastung durch Nahrung und ist – auch nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen – unbedenklich.“ Heißt, wenn Sie Hochseefisch wie ZB. Thunfisch essen, nehmen Sie pro Dose mehr Quecksilber auf….
Falls Sie im Seitenzahnbereich ein anderes Füllungsmaterial wünschen ( Composite, Keramik), müssen Sie eine Zuzahlung leisten.